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Der Forensiker oder Rechtsmediziner untersucht normalerweise Opfer von Gewaltverbrechen und ganz allgemein Todesfälle, bei denen eine nichtnatürliche Ursache vermutet wird. Es kommt aber auch vor, dass Rechtsmediziner und Pathologen zusammenarbeiten. Das geschieht unter anderem, wenn einem Opfer eines Gewaltverbrechens bei der Obduktion ein Organ entnommen wird, das beispielsweise Veränderungen unklarer Ursache aufweist. In solch einem Fall ist der Pathologe gefragt und wird die Gewebeproben des Organs unter dem Mikroskop untersuchen. Auch in Krankenhäusern kommt es nicht selten vor, dass Angehörige einer verstorbenen Person Klarheit über die Todesursache bekommen wollen. Diese Obduktion wird dann üblicherweise durch einen Pathologen vorgenommen.