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Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Berät die Ausländerbehörde auch Erasmusstudenten?

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Die Ausländerbehörde befasst sich allgemein unter anderem mit Einreisebestimmungen, Visa und Aufenthaltsfragen. In diesem Zusammenhang kann die Ausländerbehörde auch als Ansprechpartner für ausländische Studierende angesehen werden. Während die jeweilige Ausbildungsstätte bzw. die Hochschule über die allgemeinen Voraussetzungen zur Studienzulassung verfügt, kann die Ausländerbehörde insbesondere hinsichtlich der Einreisebestimmungen und dem Visumverfahren als behördlicher Ansprechpartner angesehen werden. Insofern können sich ausländische Studierende in der Regel vor dem Studienantritt in der Bundesrepublik Deutschland auch mit der jeweils zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung setzen.

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