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Ausländerbehörde - Häufige Fragen

Kann man Sozialleistungen beziehen, wenn man in Deutschland geduldet wird?

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Unter der Duldung versteht man im deutschen Aufenthaltsrecht im Allgemeinen die vorübergehende Aussetzung einer Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen. Mit der Duldung verfügt man über keinen Aufenthaltstitel und demzufolge über keinen rechtmäßigen Aufenthalt. Grundsätzlich gilt, dass man als geduldete Person mit einer nicht-deutschen Staatsbürgerschaft keinen Anspruch auf soziale Leistungen hat, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe. Der notwendige Bedarf wird statt finanzieller Leistungen oft durch Sachleistungen gedeckt. Geregelt werden die Leistungen, welche Geduldete empfangen dürfen, allgemein durch das Aufenthaltsgesetz.

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Dazu passende Fragen:

Kann ich das Branchenportal ortsdienst weiterentwickeln?

Jederzeit! Das Branchenbuch ortsdienst entwickelt sich ständig weiter – und daran können Sie aktiv mitarbeiten. Wenn Ihnen also auffällt, dass ein Amt oder eine Behörde, der Sportverein um die Ecke, eine berühmte Grünanlage oder Kirche in Ihrem Ort oder das nächste Einkaufszentrum in unserem Verzeichnis fehlen: Geben Sie uns über den Button „Institution melden“ einen Hinweis! Nach kurzer Prüfung erscheint Ihre gemeldete Institution dann online. Dies gilt im Übrigen auch für Gewerbetreibende! Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen bisher nicht bei ortsdienst gemeldet sind, können Sie dies über den Button „Ihre Firma anmelden“ jetzt ändern und von zahlreichen Vorteilen unseres Portals profitieren.

Handelt es sich bei ortsdienst um eine Behörde?

ortsdienst ist ein Branchenbuch und Behördenfinder. Dabei handelt es sich bei ortsdienst.de um keine Behörde oder ein Amt, sondern um ein Branchenbuch, das lediglich die Kontaktdaten von Institutionen aufführt. Daher bitten wir Sie, Ihre Anfragen an die jeweilige Behörde telefonisch oder per Email zu richten. Wir können persönliche Anfragen an Ämter und Behörden leider nicht weiterleiten.

Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

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