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Im Allgemeinen ist mit der Beantragung des elektronischen Aufenthaltstitels auch das Abgeben der Fingerabdrücke eng verbunden. Fingerabdrücke müssen normalerweise von Personen aus Drittstaaten ab einem Alter von sechs Jahren für den elektronischen Aufenthaltstitel abgegeben werden. Die Ausländerbehörden richten sich bei dieser Verfahrensweise grundlegend nach den Vorgaben der Europäischen Union. Allgemein ist davon auszugehen, dass ohne das Abgeben von Fingerabdrücken keine Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels möglich ist. Man kann sich über das genaue Verfahren der Beantragung und der Ausstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels bei der zuständigen Ausländerbehörde informieren.