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Nicht selten stellt sich für Auszubildende die Frage nach der Förderdauer gemäß Bundesausbildungsförderungsgesetz. Je nach Art der Ausbildung und somit der Form der Ausbildungsstätte kann die Förderdauer variieren. Die Regelungen dazu sind entsprechend BAföG festgelegt. Schüler an allgemein bildenden Schulen werden normalerweise bis zum Erreichen des Schulabschlusses gefördert. Hingegen gelten für Auszubildende an Akademien, Abendgymnasien oder höheren Fachschulen andere Modalitäten in der Förderdauer. Die Förderhöchstgrenze ist meist entsprechend der Ausbildungs- und Prüfungsordnung festzulegen. Fragen zur Förderung gemäß BAföG für Schüler kann allgemein das Amt für Ausbildungsförderung beantworten.