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Bürgeramt - Häufige Fragen

Mein Kind möchte am Begleitenden Fahren ab 17 teilnehmen. Wer darf als Begleiter mitfahren?

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Grundsätzlich müssen einige Bedingungen erfüllt sein, damit ein Kind am Begleitenden Fahren teilnehmen kann. Dazu gehört etwa, dass die Erziehungsberechtigten ihre Zustimmung zu den Begleitpersonen geben. Diese Personen müssen mindestens 30 Jahre alt sein, sich mehrere Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B befinden und dürfen außerdem nur eine bestimmte Anzahl von Punkten im Verkehrszentralregister haben.

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