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Bürgeramt - Häufige Fragen

Muss man den Untersuchungsberechtigungsschein persönlich beim Einwohnermeldeamt beantragen?

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Der Untersuchungsberechtigungsschein ist normalerweise notwendig, wenn eine ärztliche Erstuntersuchung bei Minderjährigen für ein Beschäftigungsverhältnis obligatorisch ist. Die Beantragung erfolgt in der Regel beim zuständigen Bürgeramt oder der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) und ist persönlich vorzunehmen. Alternativ kann das Beantragen des Untersuchungsberechtigungsscheins durch den gesetzlichen Vertreter (Vormund) geschehen. Bei der Beantragung ist ein gültiger Lichtbildausweis des Antragstellers vorzulegen. In der Regel kann die Bescheinigung sofort mitgenommen werden, wobei regional Unterschiede in der Bearbeitungsdauer möglich sind.

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