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Campingplatz - Häufige Fragen

Darf man eigentlich „wild campen“?

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Außerhalb von Campingplätzen bzw. Einrichtungen, in denen das Zelten oder das Abstellen eines Wohnwagens bzw. Wohnmobils ausdrücklich erlaubt ist, kann so genanntes „wildes Campen“ unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit darstellen – das ist insbesondere dann der Fall, wenn etwa unerlaubt z.B. in Naturschutzgebieten Zelte aufgebaut, Feuerstellen entzündet oder Müllberge hinterlassen werden. In einigen Bundesländern kann man als Wanderer oder Radfahrer einmalig in freier Natur nächtigen – im Zweifel kann man bei den zuständigen Behörden nachfragen, ob und in welchen Gebieten diese Option gegeben ist. 

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