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In vielen Fällen werden über Carsharing-Anbieter entliehene Fahrzeuge an festgelegten Standorten abgestellt. Dabei kann es sich sowohl um private Parkplätze– etwa in der Nähe der jeweiligen Ausleihstationen – als auch um öffentliche Parkplätze handeln, wobei der Standort des Fahrzeuges z.B. über das Internet an den Halter durchgegeben werden muss, damit eine Neuvermietung stattfinden kann. Einige Anbieter erlauben auch das Abstellen im gesamten Geschäftsgebiet. Im Zweifel kann man das Vertragswerk zu Rate ziehen, das die Regelungen zum Abstellen der Fahrzeuge mit Sicherheit näher ausführt.