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Denkmalpflegeamt - Häufige Fragen

Gibt es eine gesetzliche Grundlage zu den Steuererleichterungen für Kulturgüter?

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Denkmaleigentümer haben normalerweise die Möglichkeit, für die denkmalpflegerisch ausgelegten Baumaßnahmen am Denkmal steuerliche Vorteile in Anspruch zu nehmen. Um solche steuerlichen Vorzüge zu erhalten, ist im Allgemeinen eine Steuerbescheinigung von der Denkmalpflegebehörde notwendig, welche Aufschluss über die denkmalpflegerisch versierten baulichen Eingriffe gibt. Diese Steuerbescheinigung ist in der Regel dem zuständigen Finanzamt vorzulegen. Als gesetzliche Grundlage gilt allgemein das Einkommenssteuergesetz.

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