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Denkmalpflegeamt - Häufige Fragen

Kann man als Denkmaleigentümer vom Denkmalpflegeamt eine Steuerbescheinigung erhalten?

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Denkmaleigentümern stehen im Allgemeinen für denkmalpflegerische Wiederherstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen steuerliche Vorteile zu. Die genaue Höhe dieser Vorzüge ist normalerweise abhängig vom Umfang der Restaurierungs- oder Baumaßnahme am denkmalgeschützten Gebäude/ Ensemble. Eine entsprechende Steuerbescheinigung kann man in der Regel von der zuständigen Denkmalpflegebehörde erhalten, wobei über steuerliche Vergünstigungen letztlich das Finanzamt zu entscheiden hat. Inhalt der denkmalpflegerischen Steuerbescheinigung sind meist Angaben zum Denkmalsbestand, über die denkmalpflegerisch orientierten Maßnahmen sowie die Erhaltung der schützenswerten Bausubstanz. Nähere Informationen kann die Denkmalbehörde erteilen.

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