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Denkmalpflegeamt - Häufige Fragen

Welche Behörde ist für Schutzbelange der richtige Ansprechpartner?

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Der Denkmalschutz wird in Deutschland normalerweise durch die unteren Denkmalschutzbehörden sowie die oberen Denkmalpflegebehörden organisiert. Die unteren Denkmalschutzbehörden sind für die Belange von Denkmalschutz und Denkmalpflege sowie als Ansprechpartner für Denkmalbesitzer zuständig. In der Regel sind diese unteren Denkmalpflegeämter den Landkreisen und kreisfreien Städten zugeordnet, die oberen und obersten Denkmalpflegeinstitutionen befinden sich meist auf Landesebene. Als Denkmalbesitzer findet man seinen direkten Ansprechpartner insofern meist in der Kreisverwaltung bzw. in der Verwaltung der kreisfreien Städte. Die Kontaktdaten der zuständigen Denkmalpflegeämter kann man auf ortsdienst.de in Erfahrung bringen.

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