| In welchen Fällen kann man sich eigentlich an eine Eichbehörde wenden?
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Grundsätzlich hat man natürlich als Kunde bis zu einem gewissen Grad selbst auf die Einhaltung von Füllmengen und diesbezüglichen Angaben zu achten. Wenn etwa ein Ausschankmaß bei Getränken nicht eingehalten wird, so ist regelmäßig nicht die Eichbehörde zuständig, sondern eben das Bedienungspersonal in den jeweiligen Restaurants, Hotels oder Cafés, wenn statt 400 ml nur 300 ml im Glas auftauchen. Allerdings kann man sich unter Umständen an das Eichamt wenden, wenn grundsätzlich nicht ordnungsgemäß gekennzeichnete Schankgefäße verwendet werden. Darüber hinaus wird die Behörde regelmäßig dann tätig, wenn Mogelpackungen oder falsch gekennzeichnete Fertigpackungen in Umlauf gebracht werden.