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Die Eichbehörden befassen sich im Allgemeinen mit der Prüfung und Überwachung von Messgeräten in Bereichen, welche neben dem Verbraucherschutz, dem Beschusswesen und dem Verkehrswesen auch den allgemeinen Arbeitsschutz sowie den Umweltschutz betreffen. Für den Umwelt- und Arbeitsschutz sind vor allem schädliche Einflüsse wie Abgase oder Lärm von hohem Stellenwert. In diesem Bereich nimmt das Eichamt normalerweise entsprechende Eichungen von Abgasmessgeräten und Schallpegelmessgeräten vor. Doch auch der Strahlenschutz bzw. die Radioaktivität können als Umwelt- und Arbeitseinflüsse geltend gemacht werden. Hier nehmen die Eichbehörden im Allgemeinen Überprüfungen von Messgeräten für Strahlenschutz und Umweltradioaktivität vor.