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Die Füllmenge von Fertigpackungen kann variieren. Dies ist vor allem durch die technischen Abfüllprozesse bedingt, die zu solchen Schwankungen in der Füllmenge führen können. Jedoch unterliegen auch diese Schwankungen bestimmten Grenzen: In der Regel darf eine Fertigpackung nicht mehr als 3% unterfüllt sein, wenn man von einer Nennfüllmenge von 1000g ausgeht. Dementsprechend würde in diesem Fall die Fertigpackung, wenn sie weniger als 990g wiegt, als unterfüllt gelten. Man kann bei weiteren Fragen zu Fertigpackungen und den Grenzen von Füllmengenschwankungen die zuständige Eichbehörde kontaktieren.