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Messgeräte werden im Zuge der Eichung, die in Deutschland von der zuständigen Eichbehörde bzw. dem Eichamt durchgeführt wird, kalibriert. Dies bedeutet, dass ein Messprozess vollzogen wird, der das Gerät in der Regel in Abgleich mit einem weiteren Gerät gleicher Bauart bringt und so Abweichungen feststellen, dokumentieren und beheben lässt. Funktioniert das Gerät sodann innerhalb festgelegter Toleranzgrenzen, gilt per Eichmarke oder Hauptstempel die Eichung als gültig.