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Eichamt - Häufige Fragen

Welche Messgeräte werden geeicht?

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Das Spektrum der von den zuständigen Eichämtern bzw. Eichbehörden überwachten und geprüften Messgeräte ist sehr groß. Es umfasst überwiegend Geräte, die für den Verbraucher von großer Bedeutung sind, darunter zum Beispiel Stromzähler, Wasserzähler, Wärmezähler oder Gaszähler. Geeicht werden auch Taxameter oder Zapfsäulen sowie Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung (Radarfallen). Im Einzelhandel hat das Eichen unter anderem die Funktion, durch regelmäßige Prüfung von Waagen und entsprechenden Geräten eine Verlässlichkeit bei angegebenen Füllmengen zu schaffen und damit den Verbraucherschutz sicherzustellen. 

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