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Familienkasse - Häufige Fragen

Ich bin 27, habe ich noch Anspruch auf Kindergeld?

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Bis auf spezielle Ausnahmen, nein. Regulär endet der Anspruch auf das Kindergeld für Schüler, Auszubildende und Studenten mit dem 25. Lebensjahr, es sei denn, sie haben Wehrdienst-, Zividienstleistungen oder Entwicklungstätigkeiten erbracht. Ausnahmeregelungen gibt es im Falle behinderter Kinder: Hier kann, so die Behinderung entsprechend nachgewiesen und weitere Voraussetzungen vorliegen, eine Weiterzahlung auch nach dem 25. Lebensjahr erfolgen. Weitere Informationen bietet die Arbeitsagentur unter http://www.arbeitsagentur.de/ .

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