ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Familienkasse - Häufige Fragen

Kann man als Sozialgeldempfänger einen Kinderzuschlag bekommen?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Der Kinderzuschlag unterscheidet sich insofern vom Kindergeld, als dass die Eltern des Kindes über ein den Grenzen entsprechendes Einkommen verfügen müssen und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialgeld besteht. Insofern ist der Kinderzuschlag im Gegensatz zum Kindergeld stark einkommensabhängig, sodass man als Elternteil sowohl die Mindesteinkommensgrenze als auch die Höchsteinkommensgrenze einhalten muss. Allerdings können Eltern, die neben dem Arbeitslosengeld II, dem Sozialgeld oder der Sozialhilfe kein Einkommen beziehen bzw. Vermögen haben, in der Regel keinen Kinderzuschlag erhalten.

Antwort bewerten:
(4)

Dazu passende Fragen:

21 - 40 von 95
Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren