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Der Kinderzuschlag unterscheidet sich insofern vom Kindergeld, als dass die Eltern des Kindes über ein den Grenzen entsprechendes Einkommen verfügen müssen und kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Sozialgeld besteht. Insofern ist der Kinderzuschlag im Gegensatz zum Kindergeld stark einkommensabhängig, sodass man als Elternteil sowohl die Mindesteinkommensgrenze als auch die Höchsteinkommensgrenze einhalten muss. Allerdings können Eltern, die neben dem Arbeitslosengeld II, dem Sozialgeld oder der Sozialhilfe kein Einkommen beziehen bzw. Vermögen haben, in der Regel keinen Kinderzuschlag erhalten.