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Familienkasse - Häufige Fragen

Kann man auch für Adoptivkinder Kindergeld beziehen?

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Um für sein Kind Kindergeld beziehen zu können, muss normalerweise nicht zwangsläufig eine leibliche Verwandtschaft zum Kind vorliegen. Ebenso wie auch Stiefeltern oder Großeltern Kindergeld für das zu betreuende Kind beziehen können, ist der Kindergeldanspruch unter bestimmten Voraussetzungen auch für Adoptiveltern möglich. Voraussetzungen sind unter anderem, dass das adoptierte Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und vom antragstellenden Elternteil betreut und aufgezogen wird. Genauere Informationen zur Antragstellung für Kindergeld kann die zuständige Familienkasse erteilen.

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