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Finanzamt - Häufige Fragen

Ich brauche eine Fristverlängerung für meine Steuererklärung. Was ist zu tun?

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Für das Einreichen einer Steuererklärung ist grundsätzlich der 31. Mai des Folgejahres bindend. Ist die Einhaltung dieses Termins nicht möglich, kann beim zuständigen Finanzamt ein begründeter Antrag auf Fristverlängerung gestellt werden. Dieser ist in schriftlicher Form einzureichen – in der Regel also postalisch oder per Fax. Wer mit seinem Sachbearbeiter im Finanzamt allerdings einen guten Kontakt pflegt, kann vorab telefonisch klären, ob z.B. eine Übersendung des Antrages per Email möglich ist. Im Übrigen: Wer die Hilfe eines Lohnsteuervereins oder eines Steuerberaters in Anspruch nimmt, hat für die Abgabe ohnehin bis Ende des Jahres Zeit. Wird der Abgabetermin nicht einhalten, kann das Finanzamt allerdings auch entsprechende Säumnisgebühren erheben. 

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