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Der Kinderfreibetrag ist ebenso wie der Lohnsteuerfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte bzw. in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen vermerkt. Wie der Lohnsteuerfreibetrag und der Grundfreibetrag wird auch der Kinderfreibetrag allgemein entsprechend dem Einkommensteuergesetz geregelt. Im Allgemeinen gilt, dass ein Anspruch auf Kinderfreibeträge solang besteht, wie man auch kindergeldberechtigt ist. Normalerweise sind Kinderfreibeträge in den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen oder auf den Lohnabrechnungen zu finden. Man kann sich bei näheren Fragen an den Arbeitgeber bzw. an das Finanzamt wenden.