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ELStAM steht für die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale und ersetzt seit dem 1. Januar 2013 die bisher geltende Lohnsteuerkarte in Papierform mittels elektronischem Verfahren. Auch als elektronische Lohnsteuerkarte bekannt, gibt ELStAM im Grunde die Angaben, welche zuvor auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte zu finden waren. Dazu zählen die Steuerklasse, der Faktor bei Steuerklasse IV, das Kirchensteuermerkmal sowie des Ehegatten, die Zahl der Kinderfreibeträge sowie der Lohnsteuerfreibetrag nebst Hinzurechnungsbetrag. Durch das elektronische Verfahren von ELStAM werden nun die Arbeitnehmerinformationen beim Bundeszentralamt für Steuern in der entsprechenden Datenbank gespeichert. Durch den Arbeitgeber können diese Informationen abgerufen werden. Man kann sich bei der zuständigen Finanzbehörde über das genaue Verfahren, den Datenschutz und andere Aspekte zu ELStAM informieren.