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Die Vergleichsmiete ist die Durchschnittsmiete, die in einer Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum ähnlicher Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage in den letzten vier Jahren gezahlt wurde. Auch die energetische Beschaffenheit der Wohnungen sollte vergleichbar sein. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird dabei in der Regel als reine Nettokaltmiete ermittelt und ist so als ein für eine Region aussagekräftiger Querschnitt der ortsüblichen Mieten zu sehen. Daher handelt es sich bei der Vergleichsmiete um keinen festen Wert, sondern immer um den Durchschnittswert für ein bestimmtes Einzugsgebiet. Die Vergleichsmiete bietet sowohl Mietern als auch Vermietern Schutz. Der Mieter darf nicht stärker als mit der ortsüblichen Vergleichsmiete belastet werden und dem Vermieter wird damit normalerweise ein angemessener, marktorientierter Ertrag garantiert. Die Vergleichsmiete ist im Mietspiegel festgelegt.