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Wohnung - Häufige Fragen

Gilt die Mietpreisbremse auch bei bestehenden Mietverträgen?

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Bei bereits bestehenden Mietverträgen kann der Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent erhöhen. Das ist die sogenannte Kappungsgrenze. Dabei ist eine Mieterhöhung immer durch die ortsübliche Vergleichsmiete begrenzt. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird durch den Mietspiegel bestimmt. Diesen kann man in Mietdatenbanken bei Vergleichswohnungen oder durch Sachverständigengutachten erfahren. Die Mietrechtsänderung von 2013 sorgte bereits für eine Mietpreisbremse bestehender Mietverhältnisse. Auch hier sind durch die Bundesländer per Rechtsverordnung Gebiete bestimmt worden, in denen die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum nicht mehr gewährleistet ist. Die Kappungsgrenze beträgt in diesen Gebieten nun 15 statt der normalerweise geltenden 20 Prozent.

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Dazu passende Fragen:

Wie finde ich die passende Immobilie?

Die Suche nach der perfekten Immobilie gestaltet sich oftmals wie die Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Denn trotz einer vermeindlichen Vielzahl von Angeboten ist es nicht einfach, die eigenen Vorstellungen von der Traumimmobilie mit dem realen Wohnungsmarkt in Einklang zu bringen. Wichtig ist es, trotz vorhandener Vorstellungen (etwa zu Wohnungsgröße, Preis oder Ausstattung) zu einem gewissen Grad flexibel zu bleiben, denn viele Wohnungen oder Immobilien lassen sich mit Phantasie den eigenen Ansprüchen recht gut anpassen.

Welche Immobilienarten gibt es?

Grundsätzlich lassen sich gewerbliche von privaten Immobilien unterscheiden. Während Unternehmer für die eigene Firma also die passende Laden- oder Verkaufsfläche oder Garage suchen, stehen Privatleute meist vor der Wahl zwischen Miete und Eigentum. In vielen Fällen hilft ein Gespräch mit dem Makler des Vertrauens, um die eigenen Ansprüche zu definieren und dem Wohnungsmarkt gegenüberzustellen.

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