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Wohnung - Häufige Fragen

Gibt es Ausnahmen von der Mietpreisbremse?

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Laut Mietpreisbremse darf die Miete bei Neuvermietung nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Miete liegen. Hat der Vormieter einer Wohnung jedoch schon mehr als 110 Prozent der ortsüblichen Miete an den Vermieter gezahlt, so muss der Vermieter bei Neuvermietung nicht unter dieses Niveau gehen. Damit gilt für den Vermieter ein sogenannter Bestandsschutz. Neu gebaute Wohnungen und Gewerbeimmobilien sind von der Mietpreisbremse nicht betroffen, da der Gesetzgeber einen Rückgang der Investitionen in den Wohnungsbau verhindern will. Die Mietpreisbremse greift ebenfalls normalerweise nicht, wenn eine Wohnung umfassend renoviert wurde. Die Hürde liegt dabei jedoch sehr hoch, denn dazu muss eine umfassende Renovierung stattgefunden haben. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Renovierungskosten mindestens einem Drittel des Betrages entsprechen müssen, der für den Neubau einer Wohnung aufgewendet werden müsste.

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Wie finde ich die passende Immobilie?

Die Suche nach der perfekten Immobilie gestaltet sich oftmals wie die Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Denn trotz einer vermeindlichen Vielzahl von Angeboten ist es nicht einfach, die eigenen Vorstellungen von der Traumimmobilie mit dem realen Wohnungsmarkt in Einklang zu bringen. Wichtig ist es, trotz vorhandener Vorstellungen (etwa zu Wohnungsgröße, Preis oder Ausstattung) zu einem gewissen Grad flexibel zu bleiben, denn viele Wohnungen oder Immobilien lassen sich mit Phantasie den eigenen Ansprüchen recht gut anpassen.

Welche Immobilienarten gibt es?

Grundsätzlich lassen sich gewerbliche von privaten Immobilien unterscheiden. Während Unternehmer für die eigene Firma also die passende Laden- oder Verkaufsfläche oder Garage suchen, stehen Privatleute meist vor der Wahl zwischen Miete und Eigentum. In vielen Fällen hilft ein Gespräch mit dem Makler des Vertrauens, um die eigenen Ansprüche zu definieren und dem Wohnungsmarkt gegenüberzustellen.

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