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Als Kappungsgrenze wird im Mietrecht die gesetzliche Regelung bezeichnet, nach der sich die Miete insgesamt innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent erhöhen darf. Bei der Vermietung spielt also nicht nur die ortsübliche Vergleichsmiete eine Rolle, sondern auch die Kappungsgrenze muss eingehalten werden. Die Kappungsgrenze gilt übrigens auch, wenn die ortsübliche Vergleichsmiete sogar eine höhere Miete zuließe. Die Mieterhöhungsgrenze ist normalerweise erreicht, sobald der Vermieter sich mit der Mietforderung nahe an der ortsüblichen Miete oder Kappungsgrenze befindet. Bei der Kappungsgrenze bleiben Mieterhöhungen unberücksichtigt, die vom Vermieter innerhalb der Drei-Jahresfrist aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen oder erhöhter Betriebskosten vorgenommen wurden.