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Im Erbfall ist grundsätzlich eine Grundbuchberichtigung vorzunehmen, da der eigentliche Grundstückseigentümer im Grundbuch verzeichnet und dies nach dem Todesfall dementsprechend zu ändern ist. Die Beantragung der Grundbuchberichtigung erfolgt normalerweise schriftlich, wobei mitunter die einzelnen Grundbuchblattstellen bei der Antragstellung anzugeben sind. Des Weiteren ist ein Nachweis der Erbfolge zu erbringen. Dies erfolgt in der Regel durch einen ausgefertigten Erbschein, die beglaubigte Kopie eines öffentlichen Testaments/ Erbvertrags sowie einen Bezug auf die Nachlassakten im hiesigen Amtsgericht.