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Die Steuerprogression beschreibt ein Ansteigen des Durchschnittssteuersatzes, der in Abhängigkeit vom zu versteuernden Einkommen und Vermögen steht. Insofern wird die Höhe der abzugebenden Steuern in Relation zum Einkommen berechnet. Grundlegender Gedanke der Steuerprogression ist die Rechtsgleichheit. Bereits zu preußischer Zeit wurde im deutschsprachigen Raum von Johannes von Miquel die Steuerprogression eingeführt. Die Einkommensteuer in Deutschland wird im Allgemeinen entsprechend des Steuerprogressionsgedankens berechnet. Nähere Informationen kann man sich bei der Finanzbehörde einholen.