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Das Bundeswaldgesetz und die Landeswaldgesetze befassen sich unter anderem mit der wirtschaftlichen Nutzbarkeit und somit mit der Bewirtschaftung des Waldes. Grundlegend soll die Bewirtschaftung des Waldes ordnungsgemäß und nachhaltig geschehen. Beispielsweise soll der Waldbesitzer kahlgeschlagene Waldflächen im Rahmen einer angemessenen Frist wieder aufforsten oder ergänzen. Im Rahmen der Waldbewirtschaftung soll darüber hinaus die Funktion des Waldes auch als natur- und kulturgeschichtliche Stätte erhalten bleiben. Im Falle von Park-, Garten oder Friedhofsanlagen finden auch denkmalpflegerische Belange Berücksichtigung in der Bewirtschaftung von Waldflächen.