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Forstamt - Häufige Fragen

Warum darf man im Wald keinen Müll zurücklassen?

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Grundlegend hat liegen gelassener Müll meist zur Folge, dass sowohl Boden als auch Grundwasser verunreinigt werden können. Insofern kann durch das Zurücklassen von Müll in Waldgebieten das Ökosystem Wald empfindlich gestört werden. Gleichermaßen können sich Tiere an Müll (z. B. Glasscherben, Kronkorken) verletzen. Mitunter könnte Müll auch von den Wildtieren als Nahrung aufgenommen werden und ihre Gesundheit gefährden. Nicht zuletzt besteht durch zurückgelassenen Müll im Wald die Gefahr, dass sich Wildtiere in Drähten oder Schnüren verfangen. Daher sollte eventuell entstehender Müll bei einem Waldbesuch wieder vollständig entfernt und ordnungsgerecht entsorgt werden.

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Handelt es sich bei ortsdienst um eine Behörde?

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Warum gibt es die zentrale Behördenrufnummer 115?

Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr).

Kann ich das Branchenportal ortsdienst weiterentwickeln?

Jederzeit! Das Branchenbuch ortsdienst entwickelt sich ständig weiter – und daran können Sie aktiv mitarbeiten. Wenn Ihnen also auffällt, dass ein Amt oder eine Behörde, der Sportverein um die Ecke, eine berühmte Grünanlage oder Kirche in Ihrem Ort oder das nächste Einkaufszentrum in unserem Verzeichnis fehlen: Geben Sie uns über den Button „Institution melden“ einen Hinweis! Nach kurzer Prüfung erscheint Ihre gemeldete Institution dann online. Dies gilt im Übrigen auch für Gewerbetreibende! Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen bisher nicht bei ortsdienst gemeldet sind, können Sie dies über den Button „Ihre Firma anmelden“ jetzt ändern und von zahlreichen Vorteilen unseres Portals profitieren.

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