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Das Friedhofsamt befasst sich im Allgemeinen mit dem Bestattungswesen und der Friedhofsverwaltung der jeweiligen Kommune. Das Sterberegister ist allerdings zu den Personenstandsregistern zu zählen, für die regelmäßig das Standesamt zuständig ist. Das Amt für Personenstandswesen ist in diesem Zusammenhang nicht nur mit der Führung des Sterberegisters betraut, sondern stellt auch regelmäßig die Sterbeurkunde aus. Die genauen Angaben zum Ort und Zeitpunkt des Todes werden neben den persönlichen Daten des Verstorbenen auf der Sterbeurkunde festgehalten. Insofern kann man sich bei Fragen zur Beurkundung eines Sterbefalls oder zur Führung des Sterberegisters beim Standesamt informieren. Das Friedhofsamt ist demnach meist nicht für das Sterberegister verantwortlich.