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Friedhofsamt - Häufige Fragen

Ist die Grabstättennutzung schriftlich zu verlängern?

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Grundlegend besteht das Nutzungsrecht für eine Grabstätte für den Zeitraum, für den es beantragt wurde. Die Nutzungsdauer richtet sich meist nach der Friedhofssatzung, wobei die Grabnutzungsrechte normalerweise auch vorzeitig zurückgegeben werden können. Möchte man jedoch die Nutzungsrechte an einer Grabstätte verlängern, ist dies im Allgemeinen schriftlich bei der Friedhofsbehörde zu beantragen. Mitunter gibt es in Städten und Gemeinden auch schon die Möglichkeit der Online-Beantragung. Gängig ist es jedoch, einen schriftlichen Antrag in Papierform zu stellen. Es ist ratsam, sich über die Beantragungsmodalitäten der Grabstättennutzung bei der zuständigen Friedhofsbehörde zu informieren.

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