| Ist die Neuanlage von Gräbern Teil der Friedhofsunterhaltung?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Als eine der wesentlichen Aufgaben der Friedhofsbehörde kann die Friedhofsunterhaltung genannt werden. Deren Aufgabenspektrum umfasst unter anderem die Pflege und Reparatur von Friedhofsanlagen sowie Friedhofswegen, den regelmäßigen Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern und die Kontrolle von Grabsteinen. Darüber hinaus ist regelmäßig die Grabpflege und –unterhaltung als Aufgabe der Friedhofsbehörde zu benennen. Dabei werden meist Gräber neu angelegt oder nach dem Ablauf der Nutzungsdauer eingeebnet. Man kann sich über das Aufgabenspektrum der Friedhofsunterhaltung bei der zuständigen Friedhofsbehörde informieren.