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Friedhofsamt - Häufige Fragen

Was ist die Totenfürsorgepflicht?

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Die Totenfürsorgepflicht beschreibt ein gewohnheitsrechtlich verbürgtes Recht, das allgemein das Verfügungsrecht über einen Leichnam bedingt. Normalerweise ist eng mit der Totenfürsorge die Verpflichtung verbunden, den Verstorbenen zu bestatten. Darüber hinaus umfasst die Totenfürsorge auch die Grabnutzungsrechte und die Grabpflege. Insbesondere für Angehörige ist die Totenfürsorge von Interesse, da die Bestattungspflicht, Bestattungsfrist sowie die Kostentragungspflicht im Allgemeinen eng mit der Totenfürsorge verbunden sind. Der Wille des Verstorbenen gilt bei der Totenfürsorge jedoch als Maßgabe, sodass er gegebenenfalls auch das Totenfürsorgerecht einem Angehörigen entziehen kann.

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