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Grundsätzlich gilt in Deutschland die Gewerbefreiheit, die jedem die Option zur Ausübung einer Selbständigkeit bzw. zum Führen eines Gewerbes ermöglicht. Allerdings ist die Aufnahme einer solchen Tätigkeit anzeigepflichtig, weshalb eine Meldung bei den zuständigen Behörden erfolgen muss. Dies hat unter anderem den Grund, dass bei Aufnahme eines Gewerbes unterstellt wird, dass mit der selbständigen Tätigkeit eine Gewinnerzielungsabsicht einhergeht. Daher ist es insbesondere aus steuerrechtlicher Sicht von Belang, dass die Anzeigepflicht bei Betriebsaufnahme eingehalten wird.