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Unter dem Begriff Wohnungseigentum wird verstanden, wenn eine natürliche oder juristische Person durch Eintragung im Grundbuch das Eigentum an einer Immobilie erwirbt, die dann in der Regel – vergleichbar mit Grundstücken oder sonstigen Liegenschaften – verkauft oder verschenkt werden kann. Es werden hier verschiedene Komponenten des Wohnungseigentums unterschieden, z.B. das Sondereigentum an bestimmten Räumen einer Wohnung, das Gemeinschaftseigentum und das Mitgliedschaftsrecht über eine Wohnungseigentümergemeinschaft.