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Allgemein unterscheidet man zwei Arten von Grundschuld, nämlich die Briefgrundschuld und die Buchgrundschuld. Des Weiteren gibt es Sonderformen der Grundschuld. Zunächst sind hier die Gesamtgrundschuld und die Globalgrundschuld zu nennen, welche grundsätzlich Belastung mehrerer Grundstücke mit ein und derselben Grundschuld beschreiben. Außerdem gibt es die Eigentümergrundschuld, bei der der Grundstückseigentümer auch gleichzeitig der Grundschuldgläubiger ist. Eine weitere Sonderform der Grundschuld stellt die Rentenschuld dar, welche eine regelmäßige Geldzahlung aus dem Grundstück verlangt. Die Sicherungsgrundschuld hingegen basiert auf einem Sicherungsvertrag, der eine persönliche Forderung des Grundschuldgläubigers gegenüber dem Grundstückseigentümer regelt.