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Grundbuchamt - Häufige Fragen

Wie hoch ist der Erbbauzins?

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Gesetzlich ist im Rahmen des Erbbaurechtsgesetzes (ErbbauRG) keine genaue Höhe des Erbbauzinses festgelegt. Allerdings wird üblicherweise ein Zinssatz von 4% des Bodenwertes angesetzt. Regelmäßig ist der Erbbauzins vom Erbbauberechtigten gegenüber dem Grundstückseigentümer zu entrichten, wobei auch von einer regelmäßigen Erhöhung des Erbbauzinses auszugehen ist. Diese Erhöhung ist in der so genannten Wertsicherungsklausel festgelegt, die als vertragliche Vereinbarung zwischen Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigtem im Erbbaugrundbuch festgelegt ist.

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