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Das Grundbuchamt ist in fast allen Bundesländern dem Amtsgericht zugeordnet. Insofern stellt es normalerweise eine Abteilung des jeweiligen Amtsgerichtes dar, sodass die Adresse des Grundbuchamtes häufig mit der des Amtsgerichtes identisch ist. Nicht selten sind die Amtsgerichtsbezirke mit den Landkreisgebieten identisch, sodass oft das Amtsgericht gemeinsam mit dem Grundbuchamt in der jeweiligen Kreisstadt zu finden ist.
Eine Ausnahme bildet aber das Bundesland Baden-Württemberg: Hier sind die Grundbuchämter auf kommunaler Ebene organisiert, sodass der Zuständigkeitsbereich eines Grundbuchamtes sich meist auf das jeweilige Gemeindegebiet bezieht. Daher ist in vielen Orten Baden-Württembergs das Grundbuchamt der Gemeinde- bzw. Ortsverwaltung angegliedert und auch hier zu finden.