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Hochbauamt - Häufige Fragen

Ist das Hochbauamt auch für den Abriss von Gebäuden zuständig?

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Die Hochbauämter sind in der Regel für den Bau und die Instandhaltung von öffentlichen Gebäuden wie Museen, Theatern, Sportstätten, Einkaufszentren etc. zuständig. Bei ungenutzter Bausubstanz – etwa Bauruinen bzw. Investitionsruinen – ist es zumeist ebenfalls diese Behörde, die die Abriss- bzw. Rückbauarbeiten koordiniert und durchführt. In Deutschland werden Gebäude zum Beispiel dann abgerissen, wenn von der Bausubstanz eine Gefährdung für den Natur- oder Lebensraum ausgeht, Einsturzgefahr besteht oder Gesundheitsbeeinträchtigungen für Anwohner zu erwarten sind. 

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