| Kriegen Paare das künftige Pflegekind einfach vom Jugendamt zugewiesen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Nein, natürlich nicht. Um ein optimales Zusammenleben der künftigen Pflegefamilie zu gewährleisten, muss man sich natürlich zunächst kennenlernen. Das Jugendamt bzw. die freien Träger zur Jugendhilfe begleitet über einen längeren Zeitraum hinweg das Zusammenführen der künftigen Pflegeeltern mit dem Kind. Zudem wird natürlich noch vor dem Erstkontakt geprüft, ob die Eltern und das Pflegekind gut zusammenpassen würden. Natürlich ist der Prozess, in welchem die Pflegefamilie zusammengeführt wird, abhängig von Kriterien wie dem Alter, Geschlecht und familiärem Hintergrund des Kindes.