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Jugendamt - Häufige Fragen

Was bedeutet eigentlich Unterhaltsverpflichtung?

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Allgemein hat jedes Kind das Recht und den Anspruch auf Unterhalt, sowohl in Form von Erziehung und Pflege (Betreuungsunterhalt) oder in Form von finanzieller Unterstützung (Barunterhalt). Ersterer Unterhalt wird in aller Regel von dem Elternteil gewährleistet, bei welchem das Kind lebt. Der finanzielle Unterhalt wird insofern vom anderen Elternteil geleistet. Die Unterhaltsverpflichtung an sich ist grundsätzlich bei beiden Elternteilen vorhanden, wobei man im Allgemeinen nur beim Barunterhalt von der Unterhaltspflicht spricht. Die Höhe der finanziellen Unterhaltsverpflichtung kann durch Beschlüsse, gerichtliche Vergleiche, Urteile und auch auf Grundlage einer Berechnung durch die Elternteile erfolgen. Zumeist wird aber für die Berechnung der verpflichteten Unterhaltshöhe das Jugendamt zu Rate gezogen.

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