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Die Erhebung von Grundbesitzabgaben erfolgt normalerweise auf kommunaler Ebene, wonach meist die Verwaltungsgemeinschaft, die Stadt oder die Gemeinde sich um die Erhebung und Kalkulation von Grundbesitzabgaben kümmern. Demnach ist auch die Art der Grundbesitzabgaben im Regelfall von der jeweiligen Kommunalverwaltung festzulegen. Gängig sind als Abgaben für Grundbesitzer die Grundsteuern, ebenso Straßenreinigungsgebühren. Vielerorts werden darüber hinaus auch Kanalbenutzungsgebühren oder Abfallgebühren erhoben. Man kann sich bei allgemeinen Fragen zu den Grundbesitzabgaben im jeweiligen Ort bei der zuständigen Kämmerei erkundigen. Bei Informationsbedarf zur Zahlungsweise ist normalerweise die Kassenverwaltung zuständig.