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Kämmerei - Häufige Fragen

Was versteht man unter der kommunalen Finanzhoheit?

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Die kommunale Finanzhoheit beschreibt allgemein das Recht von Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Städten und ähnlichen Kommunalverwaltungen, die Einnahmen und Ausgaben selbständig zu verwalten und zu bewirtschaften. Dies geschieht regelmäßig im Zuge der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie. Demnach haben Kommunen das Recht, selbständig über die Abgaben zu verfügen, diese zu erheben, zu verwalten und zu vereinnahmen. Die Verwaltung der kommunalen Abgaben wird in erster Linie durch das Haushaltswesen organisiert. Für das Haushaltswesen wiederum ist vielerorts die Kämmerei der jeweiligen Kommune zuständig.

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