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Die Getränkesteuer beschreibt eine Steuer, die auf alkoholische und nichtalkoholische Getränke zum Verkehr an Ort und Stelle erhoben wird. Im Gegensatz zu anderen Verbrauchsteuern, wie die Tabaksteuer oder die Kaffeesteuer, wird die Getränkesteuer normalerweise in ihrer allgemeinen Erhebung von der jeweiligen Kommunalverwaltung festgelegt. Insofern zählt die Getränkesteuer zu den örtlichen Verbrauchsteuern bzw. zu den Gemeindesteuern. Zwar darf die Getränkesteuer im Regelfall nur auf kommunaler Ebene durch die Stadt- oder Gemeindeverwaltung u. ä. erhoben werden, doch sind die Ortsverwaltungen nicht grundlegend zur Erhebung der Getränkesteuer verpflichtet. Daher wurde sie seit 1994 schrittweise abgeschafft.