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Als Glaubensgemeinschaft entstand das Christentum im ersten Jahrhundert unserer Zeitrechnung. Römische Kaiser versuchten in der Folge, das sich ausbreitende Christentum durch Verfolgung im Zaum zu halten. Die im Römischen Reich für alle Bürger geltenden Rechte führten auch zu einem wachsenden Zusammenhalt innerhalb der Gesellschaft. Daher gewährte Kaiser Konstantin im Jahre 313 Religionsfreiheit. Danach wurde das Christentum sogar zur Staatsreligion. So entstanden zu dieser Zeit auch zahlreiche neue Kirchen mit staatlicher Unterstützung. Dazu gehören neben der Grabeskirche in Jerusalem, Kirchen in Rom und Konstantinopel sowie u.a. der Trierer Dom. So entwickelte sich erstmals eine eigenständige sakrale Architektur des Christentums. Gotteshäuser im eigentlichen Sinne gab es vor 313 nicht. Als Gebetsräume, in denen Gottesdienste abgehalten wurden, dienten Privaträume oder Provisorien.