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Patentamt - Häufige Fragen

Für welche Akten ist die Einsichtnahme beim DPMA kostenlos?

Achtung! Hinweise beachten:
Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst... weiterlesen

Insoweit eine Akte der Öffentlichkeit zur Einsicht freisteht, fallen regelmäßig keine Kosten an. Das betrifft z.B. Patentanmeldungen nach der Offenlegung, Gebrauchsmuster mit der Eintragung, Marken mit der Eintragung, Geschmacksmuster mit der Eintragung sowie beim Bundespatentgericht anhängige Akten. Auf den Internetseiten des Deutschen Patent- und Markenamtes kann man sich über die notwendigen Formalitäten zur Akteneinsicht informieren. 

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