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Gewerbliche Schutzrechte stellen einen übergeordneten Begriff für Patente, Geschmacks- und Gebrauchsmuster sowie Marken dar. Unter zeitlicher Begrenzung bieten gewerbliche Schutzrechte einem Unternehmen oder einem Erfinder die Möglichkeit eines Schutzes vor konkurrierender Nachahmung. Das bedeutet, dass man beispielsweise bei der Anmeldung einer bestimmten Marke davor geschützt wird, dass die Konkurrenz eine Nachahmung dessen benutzen könnte. Ob man das jeweilige gewerbliche Schutzrecht verlängern kann, ist im Einzelfall mit dem Patentamt zu klären. Bei Fragen hierzu kann man sich an das Deutsche Patent- und Markenamt wenden.